Die Bauherrenvertretung ist bevollmächtigt (je nach Vertragsvereinbarung) den Bauherrn zu vertreten, insbesondere:
- Gegenüber der Behörde
- Planer
- Banken
- Generalunternehmer
- Unternehmer
- Mieter
- Käufer
- etc.
Diese Tätigkeit erfordert hohe Fachkompetenz, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und volle Loyalität gegenüber dem Auftraggeber.
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auf Grund der vertieften technischen Kenntnisse und der breiten Praxiserfahrung verstehen wir es, auf die Besonderheiten einzelner Bauarten einzugehen