Bauherrenvertretung

Die Bauherrenvertretung ist bevollmächtigt (je nach Vertragsvereinbarung) den Bauherrn zu vertreten, insbesondere:

  • Gegenüber der Behörde
  • Planer
  • Banken
  • Generalunternehmer
  • Unternehmer
  • Mieter
  • Käufer
  • etc.

Diese Tätigkeit erfordert hohe Fachkompetenz, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und volle Loyalität gegenüber dem Auftraggeber.

Wann kommt
der
Bauherrenvertreter
zum Einsatz?

• Die Bauherrschaft wird gegenüber dem ausführenden Totalunternehmer/ Generalunternehmer oder Architekten entlastet
• Wenn sich der Bauherr im Ausland aufhält
• Beim Todesfall eines Partners
• Bei einer Scheidung
• In einem ganz normalen Bauablauf

Welche Aufgaben übernimmt
der Bauher-renvertreter
?

  • Beratung in der Planungsphase und Baugesuchsverfahren
  • Optimierungsaufgaben in der Planungsphase
  • Prüfung der Vertragsgrundlagen und Ausführungsbeschriebe
  • Kostenkontrolle
  • Termincontrolling
  • Bauausführungscontrolling
  • Abnahmen

Treffen Sie sich mit uns

auf Grund der vertieften technischen Kenntnisse und der breiten Praxiserfahrung verstehen wir es, auf die Besonderheiten einzelner Bauarten einzugehen
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Laufenstrasse 21A
4226 Breitenbach

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